Der Verwaltungsrat (VR) trägt die Hauptverantwortung für das Unternehmen. Er ist das oberste Aufsichts- und Gestaltungsorgan der Aktiengesellschaft. Als VR hat man Rechte, aber auch Pflichten, für die man haftbar gemacht werden kann.
Informationen aus dem Treuhandbereich. Die Zeitschrift «UP|DATE» vom schweizerischen Treuhänderverband.
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