Am 1. Januar 2020 tritt die STAF – die aus der Reform der Unternehmenssteuer und aus der Zusatzfinanzierung der AHV besteht – in Kraft. Unternehmen müssen jetzt handeln, damit sie bis dahin mögliches Optimierungspotenzial der STAF ausschöpfen können.
Informationen aus dem Treuhandbereich. Die Zeitschrift «UP|DATE» vom schweizerischen Treuhänderverband.
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