Per 1. Januar 2016 wurde bei der direkten Bundessteuer die Begrenzung des Fahrtkostenabzugs bei Unselbstständigen auf CHF 3’000 pro Jahr eingeführt. Ein Teil der Kantone hat die Fahrtkosten ebenfalls begrenzt oder wird dies noch tun. Das hat auch Einfluss auf Konstellationen mit Geschäftsfahrzeugen. Vor allem das Ausstellen des Lohnausweises verdient in Zukunft besondere Aufmerksamkeit. Die Art der Deklaration
wirkt sich direkt auf die Steuern des Arbeitnehmers aus.
Informationen aus dem Treuhandbereich. Die Zeitschrift «UP|DATE» vom schweizerischen Treuhänderverband.
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