BESTEUERUNG VON WOHNEIGENTUM: ABZUGSMÖGLICHKEITEN NUTZEN
Am 28. September hat die Stimmbevölkerung der Abschaffung des Eigenmietwertes zugestimmt. Damit fallen künftig auch die steuerlichen Abzüge für Unterhalt und Sanierungsarbeiten am selbst genutzten Wohneigentum weg. Jetzt bleibt noch Zeit, um anstehende Projekte voranzutreiben.
Informationen aus dem Treuhandbereich. Die Zeitschrift «UP|DATE» vom schweizerischen Treuhänderverband.
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